Tschechische Firmen dürfen gem. §24a des Gesetzes Nr.563/1991 seit dem 1.1.2024 statt in tschechischen Kronen in Euro buchen. Dies ist für deutsche Unternehmen mit Niederlassung oder Tochtergesellschaften in Tschechien sehr vorteilhaft, da bei einer Rechnungslegung in tschechischen Kronen wesentliche Umrechnungsdifferenzen entstehen, welche keine reale Basis haben und das Ergebnis unerwartet und unplanbar beeinflussen.
Wir unterstützen Sie beim Übergang zur Rechnungslegung in Euro. Dies kann eine große Vereinfachung bei der Erstellung der internen Berichterstattung und für den Konzernabschluss bedeuten.